Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften
Wenn Sie eine Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SpLG) werden wollen, dann …
- brauchen Sie als Voraussetzung eine pädagogische Ausbildung!
- trauen Sie sich zu, ein Kind oder Jugendlichen in Ihre Familie aufzunehmen, das durch Schwierigkeiten und Enttäuschungen Entwicklungsbeeinträchtigungen zeigt!
- brauchen Sie Verantwortungsbewusstsein, Gelassenheit, Toleranz und manchmal starke Nerven!
- sind Sie bereit, zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, dem Jugendamt und uns als Träger der Maßnahme!
- nehmen Sie unser Beratungsangebot gerne in Anspruch!
- sind Sie auch daran interessiert, sich inhaltlich und fachlich weiter zu bilden!
- haben Sie die Lust am Leben und eine gehörige Portion Humor nicht verloren!
Rechtliche Rahmenbedingungen:
- SpLG werden von Familien, Paaren oder Einzelpersonen angeboten.
- Als SpLG sind Sie bei uns als Fachkraft mit einem Arbeitsvertrag angestellt.
- Daneben gibt es noch weitere finanzielle Unterstützungen für das Kind.
- Die Hilfeform ist geregelt nach § 34 SGB VIII.
- Während Ihrer Arbeit als SpLG stehen Ihnen unsere BeraterInnen jederzeit zur
Seite.
Unsere Aufgaben sind:
- Entscheidungshilfe und Vorbereitung für interessierte Familien
- Kontinuierliche Beratung und Begleitung
- Intensive Beratung in Konfliktsituationen
- Erreichbarkeit rund um die Uhr in Krisensituationen
- Institutionelle Anbindung, kollegiale Unterstützung und Angebote der Fortbildung
Links: Flyer / Leistungsbeschreibung / Konzeption
Hermann-Albertz-Straße 229