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Ambulante flexible Hilfen

Die Ambulanten flexiblen Hilfen (Flex) arbeiten in den Städten Oberhausen und Mülheim. Sie unterstützen durch aktivierende oder stabilisierende Hilfen die akute Krisenbewältigung in der Familie. Im Vordergrund jeder Hilfe steht die Zielsetzung, Familien in der selbstwirksamen Bewältigung von Belastungssituationen unterschiedlicher Art zu unterstützen. Wertschätzung und Verlässlichkeit bilden zusammen mit Ressourcen-, Lösungs- und Sozialraumorientierung die Grundlage für möglichst nachhaltigen Erfolg. Das Angebot unserer Flex erstreckt sich über die im folgenden skizzierten Angebotsbereiche der ambulanten Hilfen:  Sozialpädagogischen Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Begleiteter Ungang und Sozialpädagogisches Clearing.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH, §31 SGB VIII)

In der SPFH steht das Familiensystem mit seinen Belastungen und Stärken im Mittelpunkt. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe und befähigen Familien durch konkrete, praktische Lebenshilfe, Herausforderungen des Alltages miteinander zu bewältigen. Inhalte der SPFH können sich beispielsweise auf folgende Themenfelder beziehen:

  • Unterstützung der Kommunikation und Beziehungsgestaltung zwischen Familienmitgliedern
  • Stärkung der Erziehungs- und Versorgungsfähigkeit der Eltern
  • Sicherung des Kindeswohls durch Abbau beeinträchtigender Erziehungs- oder Versorgungsaspekte
  • Aufbau sozialer u. institutioneller Netzwerke / Unterstützung bei Kontakten zu Ämtern und Institutionen
  • Förderung der Fähigkeiten zur Haushaltsplanung, -führung und -finanzierung
  • Hilfen zur Re-Integration nach Fremdunterbringung
  • Hilfen in besonderen Krisensituationen wie z.B. Trennung, psychische Erkrankung von Elternteilen, Tod von Familienmitgliedern

Link: Leistungsbeschreibung SPFH

Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)

In der Erziehungsbeistandschaft begleiten wir ein Kind/einen Jugendlichen mit dem Ziel, seine Entwicklung unter Einbeziehung des bestehenden Umfeldes zu fördern. Die betreuende Fachkraft ist ein verlässlicher Ansprechpartner und unterstützt das Kind/den Jugendlichen beispielsweise durch:

  • Hilfen bei Konfliktbewältigung im familiären, schulischen oder beruflichen Umfeld
  • Stärkung persönlicher Fähigkeiten in den Bereichen der Emotionsregulation, sozialer Kompetenzen und Handlungskompetenzen
  • Begleitung / Förderung einer aktiven Freizeitgestaltung
  • Begleitung / Förderung der Identitätsentwicklung
  • Unterstützung der Entwicklung einer altersentsprechenden Autonomieentwicklung und Verselbständigung
  • Aufbau sozialer Netzwerke
  • Beratung der Eltern und anderer Personen aus dem sozialen Umfeld des Kindes/Jugendlichen

Link: Leistungsbeschreibung Erziehungsbeistandschaft

Begleiteter Umgang (§ 18.3 SGB VIII)

Der begleitete Umgang ermöglicht Eltern und anderen Umgangsberechtigten bei denen das Kind nicht lebt, sowie dem Kind die Gestaltung eines angemessenen und sicheren Kontaktes. Die Ausgestaltung der Begleitung des Umgangs erfolgt angepasst an die aus der Situation erwachsenden Bedürfnisse und Ziele, in unterschiedlichen Abstufungen:

  • „unterstützender Umgang“: Begleitung agiert zurückhaltend/beobachtend. Unterstützung z.B. durch gemeinsame Vorbereitung und Reflexion des Umgangs. Auf den Umgang bezogene Moderation der Kommunikation zwischen Elternteilen.
  • „begleiteter Umgang i.e.S.“: aktive Begleitung des Kontaktes, Sicherung der Einhaltung getroffener Absprachen, Unterstützung z.B. durch Konfliktmoderation zwischen Elternteilen, Differenzierung von Paar- und Elternebene.
  • „beaufsichtigender Umgang“: Ergänzend zum begleiteten Umgang erfolgt eine ständige direkte Präsenz und Begleitung mit der Zielsetzung der Gewährleistung des Kindeswohls.

Link: Leistungsbeschreibung begleiteter Umgang

Sozialpädagogisches Clearing (§ 27.2 SGB VIII)

Beim sozialpädagogischen Clearing steht die Erarbeitung von Perspektiven und Lösungen im Vordergrund, die eine sichere Entwicklung des Kindes gewährleisten. Die Erarbeitung eines möglichst gemeinsamen Verständnisses für die aktuelle Situation des Kindes stellt dafür eine Grundlage dar. Zu den Bestandteilen des Clearings gehören z.B.:

  • Anamnese und Biographiearbeit
  • Erfassung familiärer und individueller Belastungsfaktoren
  • Einschätzung des kindlichen Entwicklungsstandes
  • Analyse familiärer Beziehungs- und Kommunikationsmuster z.B. durch Familienaufstellung, systematische Interaktionsbeobachtung
  • Explorationsgespräche mit Schule, Kindergarten, wichtigen Bezugspersonen
  • Analyse von Ressourcen der Familie sowie des Netzwerkes
  • Klärung von Sichtweisen, Bedürfnissen und Zielen in Bezug auf die Clearingfrage
  • Klärung des erforderlichen Hilfebearfs

Link: Leistungsbeschreibung sozialpädagogisches Clearing

Anfragen telefonisch unter:
T: 0208 85076-23 oder Mobil: 01577 6077143
E-Mail: flexible.hilfe@gti-ob.de

Beratungsräume in Oberhausen:
Hermann-Albertz-Straße 56
46045 Oberhausen

Beratungsräume in Mülheim:
Kaiserstraße 31-33
45468 Mülheim an der Ruhr

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Kontakt

Gerhard-Tersteegen-Institut gGmbH
Hermann-Albertz-Straße 227
46045 Oberhausen (Rheinland)

Telefon 0208 85076-0
Telefax 0208 85076-800

mail@gti-ob.de
www.gti-ob.de

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