Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften

Wenn Sie eine Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SpLG) werden wollen, dann …

  • brauchen Sie als Voraussetzung eine pädagogische Ausbildung!
  • trauen Sie sich zu, ein Kind oder Jugendlichen in Ihre Familie aufzunehmen, das durch Schwierigkeiten und Enttäuschungen Entwicklungsbeeinträchtigungen zeigt!
  • brauchen Sie Verantwortungsbewusstsein, Gelassenheit, Toleranz und manchmal starke Nerven!
  • sind Sie bereit, zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, dem Jugendamt und uns als Träger der Maßnahme!
  • nehmen Sie unser Beratungsangebot gerne in Anspruch!
  • sind Sie auch daran interessiert, sich inhaltlich und fachlich weiter zu bilden!
  • haben Sie die Lust am Leben und eine gehörige Portion Humor nicht verloren!

Rechtliche Rahmenbedingungen:

  • SpLG werden von Familien, Paaren oder Einzelpersonen angeboten.
  • Als SpLG sind Sie bei uns als Fachkraft mit einem Arbeitsvertrag angestellt.
  • Daneben gibt es noch weitere finanzielle Unterstützungen für das Kind.
  • Die Hilfeform ist geregelt nach § 34 SGB VIII.
  • Während Ihrer Arbeit als SpLG stehen Ihnen unsere BeraterInnen jederzeit zur
    Seite.

Unsere Aufgaben sind:

  • Entscheidungshilfe und Vorbereitung für interessierte Familien
  • Kontinuierliche Beratung und Begleitung
  • Intensive Beratung in Konfliktsituationen
  • Erreichbarkeit rund um die Uhr in Krisensituationen
  • Institutionelle Anbindung, kollegiale Unterstützung und Angebote der Fortbildung
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SpLG)
Hermann-Albertz-Straße 227
46045 Oberhausen
T: 0208 85076-23
F: 0208 85076-800